Fallbesprechungen zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen
Im Alltag eines Pflegeheimes, der nur mit einem Schichtsystem zu bewältigen ist, sind es immer wieder andere Pflegekräfte, die sich um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Jede Pflegekraft nimmt dabei einen Teilausschnitt des Befindens im Tagesverlauf wahr. Sie beobachtet das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner und passt ihre Tätigkeiten dem momentanen Befinden an. Herausfordernde Verhaltensweisen (z.B. Aggressivität, Schreien, Herumwandern oder auch Apathie und Rückzug), denen sich Pflegende in stationären Einrichtungen häufig gegenübersehen, versuchen sie so gut es geht, zu bewältigen. Was beim Umgang mit dem herausfordernden Verhalten hilft und was es möglicherweise verstärkt, wird oft nicht im Team ausgetauscht, jede Pflegekraft versucht nach besten Kräften ihren eigenen Weg zu finden. Neben den Pflegekräften sind es die Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI, die im Rahmen von Betreuung und Aktivierung mit herausforderndem Verhalten konfrontiert werden. In einer klar strukturierten Fallbesprechung, die Wege zum Umgang mit dem besonderen herausfordernden Verhalten eines Bewohners oder einer Bewohnerin sucht, sollen die unterschiedlichen Wahrnehmungen der Pflegenden und der Betreuungskräfte zusammengeführt werden. Vorhandenes Wissen wird gebündelt und die Einzelwahrnehmungen aller Beteiligten zu einem Gesamtbild zusammengesetzt. Der Verlauf über den Tag wird dadurch sichtbar. So wird möglicherweise deutlich, dass es auch Zeiten gibt, in denen das herausfordernde Verhalten (z.B. starke Unruhe) nicht auftritt bzw. nicht wahrgenommen wird, weil im Rahmen von Beschäftigungen eine ausgeglichene Stimmung entsteht.
Die Broschüre „Fallbesprechungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten - eine Handreichung zur praxisnahen Einführung in stationären Einrichtungen“ kann bei uns angefordert werden oder liegt hier zum Download bereit.